Welche Objekte können eingereicht werden?
Einreichfähig sind Objekte, die zwischen 2006 und Sommer 2012 errichtet oder saniert wurden.
Zulässig sind alle Gebäudetypen und alle Nutzungsarten in den jeweiligen Kategorien. Die Sanierung bzw. der Neubau muss bis spätestens August 2012 abgeschlossen sein.
Wer kann einreichen?
Um den Staatspreis können sich die ErrichterInnen (BauherrInnen, BauträgerInnen, DeveloperInnen), BetreiberInnen sowie die verantwortlichen ArchitektInnen und energietechnischen PlanerInnen/KonsulentInnen des jeweils eingereichten Bauwerkes in gegenseitiger Absprache bewerben.







