Erklärung zur Barrierefreiheit
Das BMK ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1 ) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://staatspreis.baudock.at/ .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web WCAG 2.1 " beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend angeführt.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Die Website staatspreis.baudock.at ist die Einreichplattform für den Staatspreis für Architektur und Nachhaltigkeit. Sie besteht bereits seit 2016. Der Zugang zu dieser Website ist nur nach einer einmaligen Registrierung möglich. Erst nach dieser Registrierung durch den/die jeweilige Nutzer*in kann die Projekteinreichung erfolgen.
Aufgrund dieser Tatsache, fällt die Einreichplattform staatspreis.baudock.at lt. Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) in der jeweils gültigen Fassung lt. unter §2 (3) g). Darin heißt es:
g) Inhalte, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind (Extranets und Intranets) und die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites grundlegend überarbeitet werden;
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellungsdatum: Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Beschwerdemöglichkeit
Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden:
Kontakt:
office@pulswerk.at mit Betreff "Barrierefreiheit Einreichplattform Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit"
Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten
Mängel beheben.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
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