Erklärung zur Barrierefreiheit

Das BMWET ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1 ) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://staatspreis.baudock.at/ .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Öffentlicher Bereich der Webseite: Diese Website ist auf ihrer öffentlichen, nicht durch Passwort-Zugang geregelten Deckseite https://staatspreis.baudock.at/home.htm mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web WCAG 2.1 " beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht öffentlicher Bereich der Webseite: Der geschlossene, nur für eine dezidierte Nutzergruppe und nach Registrierung mit Passwort zugängliche Bereich ist nicht zur Gänze mit der Konformitätsstufe AA "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web WCAG 2.1 " beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend angeführt.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit: Diese Erklärung wurde am 23.04.2026 erstellt.

Grundlage des Statements: Manuelle und automatisierte Accessibility-Evaluierung von 5 Unterseiten der Website unter Verwendung des axe DevTools.

Benennung der Unvereinbarkeiten (mit Verweis auf Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG):

Die Website staatspreis.baudock.at ist die Einreichplattform für den Staatspreis für Architektur und Nachhaltigkeit. Die Einreichplattform richtet sich an ein Fachpublikum aus der Architektur- und Baubranche. Sie besteht bereits seit 2016. Die als Software-as-a-Service-Anwendung (SaaS) programmierten Einreichformulare wurden in ihrem Programmierkern seither nicht mehr wesentlich verändert. Abseits der Einstiegsseite https://staatspreis.baudock.at/home.htm ist der Zugang zu dieser Website nur nach einer Registrierung möglich. Erst nach dieser Registrierung durch den/die jeweilige Nutzer:in können die installierten SaaS-Anwendungen genutzt werden.
Aufgrund dieser Tatsache fällt der nicht öffentliche Bereich von staatspreis.baudock.at lt. Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes in der jeweils gültigen Fassung laut vorhandener rechtlicher Bestimmungen des Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG §2 (3) lit g nicht unter den Anwendungsbereich des WZG. Unter §2 (3) lit. g heißt es dazu:
... (3)Abs. 1 gilt nicht für folgende Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen:
...
g) Inhalte, die nur für eine geschlossene Gruppe von Personen und nicht für die allgemeine Öffentlichkeit verfügbar sind (Extranets und Intranets) und die vor dem 23. September 2019 veröffentlicht wurden, bis diese Websites grundlegend überarbeitet werden; ...


Da eine grundlegende Überarbeitung des geschlossenen und nur für bestimmte Nutzergruppen aus dem Architektur- und Baubereich zugänglichen Bereichs von staatspreis.baudock.at bis dato nicht durchgeführt wurde, werden die Bestimmungen des WZG in gültiger Fassung eingehalten.

Feedback und Kontaktangaben

Beschwerdemöglichkeit

Sollten Sie auf unserer Seite Barrieren finden (zusätzlich zu den in dieser Erklärung bereits beschriebenen) bitten wir Sie uns diese Barrieren zu melden:

Kontakt:
office@pulswerk.at mit Betreff "Barrierefreiheit Einreichplattform Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit"
Unsere Redaktion wird Ihre Meldung prüfen und wenn notwendig die gemeldeten
Mängel beheben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

.

Wenn Sie ihr Passwort vergessen haben, können Sie es sich an Ihre Emailadresse zuschicken lassen.
close
Datenschutzerklärung | Barrierefreiheitserklärung | Impressum
Logo Bundesministerium Wirtschaft, Energie und Tourismus Logo klimaaktiv Logo ÖGUT Logo Österreichische Energieagentur Logo pulswerk gmbh