Welche Gebäude sind einreichfähig?
Einreichfähig sind Bauten, die zwischen 2020 und Oktober 2023 fertiggestellt wurden, so ferne sie sich nicht bereits für den Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit beworben haben. Zulässig sind alle Gebäudetypen und alle Nutzungsarten.
Angesichts der Herausforderung und Verantwortung für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand wird in der aktuellen Ausschreibung ein besonderes Augenmerk auf Einreichungen zu herausragenden Beispielen der Bestandsentwicklung, kreislauffähigen Bauens und der Quartiersentwicklung gelegt. Neubauten sind dezidiert nicht von einer Einreichung ausgeschlossen, müssen jedoch in Anbetracht der mittlerweile vielerorts anzutreffenden hochwertigen Qualitäten besonders umfassend die Ausschreibungsziele belegen. Neu errichtete Einfamilienhäuser kommen allerdings für eine Auszeichnung nicht in Frage.
Gebäude mit fossilen gebäudebezogenen Wärmesystemen und damit Energieträgern wie Erdgas, bzw. festen und flüssigen fossilen Brennstoffen sind im Sinne der Klimaneutralität 2040 von einer Auszeichnung mit dem Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit ausgeschlossen. Nah- und Fernwärmesysteme sind zugelassen (auch wenn dabei anteilig fossile Brennstoffe verwendet werden).
Welche Projekte können eingereicht werden?
Eingeladen sind Projekte mit Schwerpunkt Bestandsentwicklung/Sanierung, Neubauten mit besonderer Innovationskraft sowie Siedlungen und Quartiere, wenn sie aus mehreren Gebäudekomplexen im Siedlungsverbund bestehen (Ausschluss von „Kleinstquartieren“, einzelnen Wohnhausanlagen und dergleichen) und gleichsam architektonische Qualitäten wie ökologische Anforderungen gesichert erfüllen. Gesucht werden dabei Beispiele einer umfassend klimaverträglichen und zukunftsorientierten Baukultur, die Effizienz, Versorgung, Mobilität, Nachverdichtung und sparsamen Boden- und Ressourcenverbrauch im städtischen und ländlichen Umfeld berücksichtigt.
Wer kann einreichen?
Um den Staatspreis können sich die Errichter:innen (Bauherr:innen, Bauträger, Developer), Betreiber:innen sowie die verantwortlichen Architekt:innen und energietechnischen Planer:innen bzw. Konsulent:innen des jeweils eingereichten Bauwerkes in gegenseitiger Absprache bewerben. Jedenfalls muss bei der Einreichung das mit der Entwicklung und Planung befasste Architekturbüro einbezogen sein. Dabei muss der Hauptbürositz zumindest eines/einer wesentlichen Planungsbeteiligten in Österreich liegen. Wesentliche Planungsbeteiligte im Sinne dieses Staatspreises sind die verantwortlichen Architekt:innen und energietechnischen Fachplaner:innen bzw. Konsulent:innen.