Welche Gebäude sind einreichfähig?
Einreichfähig sind Bauten, die zwischen Jänner 2018 und Mai 2021 fertiggestellt wurden.
Zulässig sind alle Gebäudetypen und alle Nutzungsarten. Angesichts der Herausforderung und Verantwortung für einen zukunftsfähigen Gebäudebestand wird beim Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit ein besonderes Augenmerk auf die Sanierung.
Eine fossilfreie Wärme- und Energieversorgung der eingereichten Neubauten und Sanierungen wird im Sinne der Klimaneutralität 2040 vorausgesetzt.
Welche Kategorien sind ausgelobt?
Der Staatspreis wird für Gebäude in den Kategorien Sanierung und Neubau und gesamthaft für Siedlungen und Quartiere vergeben. Gesucht werden Beispiele einer umfassend klimaverträglichen und zukunftsorientierten Baukultur, die Effizienz, Versorgung, Mobilität, Nachverdichtung und sparsamen Boden- und Ressourcenverbrauch im städtischen und ländlichen Umfeld berücksichtigt. Die Kategorie für Siedlungen und Quartiere legt dabei den Fokus auf die Vernetzung mehrerer Gebäude im Sinne der oben angeführten Qualitäten.
Wer kann einreichen?
Um den Staatspreis können sich die ErrichterInnen (BauherrInnen, BauträgerInnen, DeveloperInnen), BetreiberInnen sowie die verantwortlichen ArchitektInnen und energietechnischen PlanerInnen bzw. KonsulentInnen des jeweils eingereichten Bauwerkes in gegenseitiger Absprache bewerben.
Dabei muss der Hauptbürositz zumindest eines/r wesentlichen Planungsbeteiligten in Österreich sein. Wesentliche Planungsbeteiligte im Sinne dieses Staatspreises sind die verantwortlichen ArchitektInnen und energietechnische FachplanerInnen bzw. KonsulentInnen.