Wettbewerbsbedingungen

  • Hinsichtlich der Fach- und Ermessensentscheidung der Jury wird der Rechtsweg ausgeschlossen.
  • Die Teilnehmenden verpflichten sich zur unentgeltlichen Überlassung der eingereichten Unterlagen an das auslobende Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zum Zwecke der Präsentation sowie gegebenenfalls zur Bereitstellung weiterer zur Bewertung notwendiger Unterlagen. Die Unterlagen werden nicht an die Teilnehmenden zurückgesandt.
  • Für die im Rahmen der Einreichung übermittelten oder abgegebenen Projektunterlagen, insbesondere hinsichtlich der grafischen Darstellungen (Pläne), wird dem BMK von den einreichenden Personen und Unternehmen unentgeltlich ein uneingeschränktes aber nicht ausschließliches Recht zur Nutzung im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit zum Staatspreis Architektur und Nachhaltigkeit sowie der Klimaschutzinitiative klimaaktiv (Pressematerial, Webseite, Newsletter etc.) erteilt. Dieses Recht gilt auch für die Veröffentlichung im Rahmen der Dokumentation zum Staatspreis (Publikation, Webseiten). Das BMK ist berechtigt, hinsichtlich der ihm von den Einreichenden eingeräumten Rechte an den Projektunterlagen seinen im Zusammenhang mit der Klimaschutzinitiative klimaaktiv beauftragten Dienstleistenden und Vertragspartner:innen ebenfalls die angeführten Nutzungsbewilligungen einzuräumen. Allfällige Rechte Dritter (z.B. Fotorechte) sind von den Einreichenden vorab zu klären. Die Einreichenden erklären, dass sie bezüglich der eingereichten Unterlagen die zeitlich und sachlich uneingeschränkten Nutzungsrechte inklusive des Rechtes auf vollumfängliche Übertragung dieser Nutzungsrechte innehaben. Die Einreichenden halten das BMK gegen allfällige Forderungen Dritter schad- und klaglos.
  • Projekte auf der Longlist werden im Rahmen einer Exkursion durch die Jury besucht. Der Jury ist auf vorherige Ankündigung Zugang zu den eingereichten Objekten zu gewähren.
  • Mit der Teilnahme ist auch das Einverständnis verbunden, einem vom BMK bestimmten Fotografenteam auf vorherige Ankündigung hin Zugang zu den eingereichten Projekten zu gewähren und die Objekte kostenfrei fotografieren zu lassen. Diese Fotos werden insbesondere im Zuge der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Staatspreises, der Klimaschutzinitiative klimaaktiv sowie für themenbegleitende Publikationen des BMK verwendet.
  • Im Fall einer Auszeichnung erhalten die Teilnehmenden eine oder mehrere Urkunden, sowie eine Plakette zum Aushang im prämierten Gebäude. Auf Urkunden und Plaketten werden die Bauherrenschaft, die Architekt:innen, sowie max. zwei Fachplaner:innen bzw. Konsulent:innen genannt.
  • Die im Zuge der Einreichung bekanntgegebenen personenbezogenen Daten (Name, Berufsbezeichnung, Funktion im Unternehmen, Adresse, E-Mail, Telefonnummer) werden für die Abwicklung der Auslobung - insbesondere für die Kontaktmöglichkeit bei Einreichung, Bewertung und Durchführung der Veranstaltung zur Staatspreisverleihung - und zur Ausstellung von Urkunden und Plaketten verarbeitet. Die Namen der Teilnehmenden, Berufsbezeichnungen und Unternehmensbezeichnungen sowie die im Rahmen der Veranstaltung zur Verleihung des Staatspreises angefertigten Bildaufnahmen werden sowohl im Rahmen der Veranstaltung und sonstigen zugehörigen Öffentlichkeitsarbeit als auch in der mit dem Staatspreis zusammenhängenden Dokumentation veröffentlicht (Datenschutzrechtliche Grundlage: Art 6 Abs 1 lit b DSGVO). Eine Veröffentlichung anderer personenbezogener Daten, insbesondere von Kontaktdaten, auf Websites und in der Dokumentation wird nur nach ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Personen vorgenommen. Verantwortlich für die Verarbeitungstätigkeit ist das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). E-Mail: datenschutz@bmk.gv.at. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Bitte drucken Sie die Wettbewerbsbedingungen aus und reichen Sie diese unterschrieben mit Ihren analogen Unterlagen ein.

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